Meinungs- und Willensbildung als Aufgabe von Zivilgesellschaft, Medien und Parteien
Die Carlo-Schmid-Stiftung hat sich gemeinsam mit der Harald Christ Stiftung für Demokratie und Vielfalt der Frage nach der Meinungsbildung gewidmet und dabei zugleich den Auftakt zu einer Gesprächsreihe gemacht. An der ersten Veranstaltung im Haus der Katholischen Kirche in Stuttgart haben teilgenommen der Intendant des Südwestrundfunks (SWR), Herr Prof. Dr. Kai Gniffke, die Medienwissenschaftlerin Frau Prof. Dr. Christine Heibach vond er Universität Regensburg und die Politikwissenschaftlerin Frau Prof. Dr. Annette Zimmer von der Universität Münster. Die Moderation durch den Veranstaltungsabend lag in den Händen des Vorstandsvorsitzenden der Carlo-Schmid-Stiftung, Herrn Dr. Peter Kurz.
Hinter dem Titel „Meinungs- und Willensbildung als Aufgabe von Zivilgesellschaft, Medien und Parteien“ verbirgt sich eine brisante Problematik, wie Christiane Heibach mit der Unterscheidung zwischen Meinungsbildung und Meinungssetzung analysierte.
Die Professorin für Medienästhetik machte zunächst deutlich, dass – in einem engen Zusammenhang mit der Dominanz von social media – eine idealisierte Vorstellung der Meinungsbildung offensichtlich wird. Denn die Bildung einer Meinung sei ein sehr komplexer und voraussetzungsvoller Prozess, in welchem in kompetenter Art und Weise Fakten wahrgenommen, überprüft, mit einer nüchternen Distanz zu Emotionen verarbeitet und schließlich in eine stimmige Beziehung zu einem Vorwissen gesetzt werden müssen. Dies scheint sich heute durch social media in das Gegenteil verkehrt zu haben. Nunmehr geht es vorrangig darum, schnell und pointiert einen Standpunkt einzunehmen. Abwägen, mögliche Ambivalenzen, die Verarbeitung des anderen Standpunktes und schließlich die Bereitschaft, eine Sichtweise zu ändern, bleiben dabei auf der Strecke. Die Veränderung der Öffentlichkeit im Sinne eines Übergangs zu multiplen Öffentlichkeiten steht mit dieser Reduktion auf Meinungssetzung in einem engen Zusammenhang. Insgesamt betrachtet habe sich der Komplex um social media zu einem „Krisenhotspot der öffentlichen Kommunikation“ entwickelt, so Heibach.
Während Carlo Schmid zum Zeitpunkt der Debatte um die Gestaltung des Grundgesetzes berechtigterweise von einer allgemeinen Öffentlichkeit ausgehen konnte, in welcher durch eine glaubwürdige und auf Fakten gestützte Argumentation politische Parteien für vernunftorientierte Lösungen werben konnten und dies auch sollten, hat sich nach Heibach möglicherweise eine Art „Privatisierung der Politik“ etabliert. Dadurch büße die zur „Postdemokratie“ (Colin Crouch 2000, 2021) deformierte Demokratie ihren Kern ein: „Meinungsbildung als Akt der Partizipation in der Gemeinschaft“.
Die Gemeinschaft – damit kann abermals an Carlo Schmid angeknüpft werden – benötigt jedoch eine allgemeine Öffentlichkeit, in welcher eine in freiem Austausch stehende Pluralität sich entfalten kann. In besonderem Maße gilt ein umfassender Freiheitsanspruch für Kunst und Kultur, der auch (unmittelbare) Nützlichkeits- und Zweckansprüche von sich weist. Gerade dadurch konstituiert sich ein Lern- und Experimentierraum der Meinungsbildung, der für die Weiterentwicklung der demokratischen Gesellschaft letztlich unverzichtbar ist.
Als einen weiteren unverzichtbaren, dabei in mehrfacher Art und Weise ebenfalls bedrohten Bestandteil der allgemeinen Öffentlichkeit stellte Annette Zimmer die Zivilgesellschaft dar. Dabei musste zuerst die Unschärfe des Begriffs gemindert bzw. genommen werden. Die von Zimmer als akteurszentrierte Komponente von Zivilgesellschaft bezeichnete Vermittlungsebene jenseits von Staat, Markt und Privatsphäre zeigte sich dabei als sehr ertragreich für die Fragestellung der Veranstaltung: Das breite Spektrum von Stiftungen, freiwilligen Vereinigungen, Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützigen Nonprofit-Organisationen trägt faktisch einen erheblichen Teil der sozialstaatlichen Leistungen und bildet insgesamt einen Bereich von hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Doch nicht nur diese Leistung der Zivilgesellschaft wird in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich unterschätzt, auch ihr Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung. Er erfährt demokratietheoretisch einen wichtigen Bedeutungszuwachs durch die von Jürgen Habermas näher ausgearbeiteten deliberativen Prozesse, die auch als Weiterführung der seinerzeit von Carlo Schmid vertretene Vorstellung der Mitwirkung von politischen Parteien bei der Meinungsbildung betrachtet werden können.
Doch der dabei aufleuchtenden positiven und demokratiefördernden Rolle der Zivilgesellschaft wirkt nach der Analyse von Prof. Dr. Annette Zimmer eine Reihe von Tendenzen der Professionalisierung, Ökonomisierung und Bürokratisierung entgegen. Freiwilliges und uneigennütziges Handeln der Bürgerschaft in entsprechenden Organisationen wird zunehmend überprüft nach Kriterien politischer Opportunität und dadurch in seiner Bedeutung für die weitere Entfaltung der demokratischen Gesellschaft gemindert. Zusammenbetrachtet befinden sich daher die – vielfältig verwobenen – Bereiche Kunst, Kultur und Zivilgesellschaft in einer Situation, in welcher sie gerade weniger frei und kreativ an der Meinungs- und Willensbildung in der Öffentlichkeit mitwirken können, als dies demokratietheoretisch wünschenswert und sicher auch der Intention von Carlo Schmid entsprechen würde.
Zur Meinungs- und Willensbildung im aufgerufenen Sinn gehört schließlich auch der Bereich der (Massen-)Medien, in welchem trotz der Bedeutungszunahme des Internets noch immer das Fernsehen und nicht zuletzt das öffentlich-rechtliche Fernsehen eine wichtige Aufgabe übernimmt. Der Intendant des Südwestrundfunks, Herr Prof. Dr. Kai Gniffke, hob dies hervor und verwies dabei auf zahlreiche Themen, von der „verunsicherten Gesellschaft“, zur Weltpolitik, der Medienrevolution und der Rolle, die die deutschen Medien dabei einnehmen, bis zum Journalismus der Zukunft, einschließlich des Anspruchs, zum Erhalt der Demokratie beizutragen. Dabei konstatierte er: „Um ehrlich zu sein, die besten Jahre liegen nicht vor uns.“
Gniffke machte auch auf die Problematik der Verbreitung von „unliebsamen“ Nachrichten aufmerksam. Er vertrat den Standpunkt, dass im Gegensatz zu autoritären Systemen in der Demokratie keine Informationen zurückzuhalten seien: „Nichts beschönigen“, „keine Themen aussparen“. Dem Rezipienten sei es selbst zuzutrauen, mit den Informationen umzugehen, einschließlich der „Fake-News“, womit ein Übergang in eine anregende und von Dr. Peter Kurz moderierte Diskussion erfolgte.
Als unstrittiges Fundament konnte vom Verständnis von Meinungsbildung in demokratischen Gesellschaften ausgegangen werden, in welcher der freie Zugang und die gleichermaßen freie Verbreitung von Informationen entscheidend sind. Die Fälschung von Informationen, wie sie beispielsweise von der russischen Regierung, aber auch vonseiten der gegenwärtigen amerikanischen Regierung betrieben wird, sei jedoch nicht als „Meinung“ zu werten. Als Beispiele wurden die Behauptungen benannt, der ehemalige Präsident der Vereinigten Staaten sei nicht in den USA geboren und damit nicht wählbar oder die Frau des französischen Präsidenten sei ein Mann. Die Anerkennung von Fakten sei Grundlage aller sich darauf stützenden Meinungsbildung, die sich nur dann entfalten könne, wenn der Rezipient sich auf wahre Aussagen in den Medien beziehen kann. Mit Blick auf die von Christiane Heibach dargelegte Voraussetzung von verlässlichen Grundlagen (im Sinne von stimmigen, wahren Aussagen über die Wirklichkeit) für den komplexen Prozess der Meinungsbildung, sei der Fall von bewussten und staatlich organisierten Fälschungen von Informationen besonders problematisch. Sie sollen letztlich dazu führen, die freie Öffentlichkeit und Meinungsbildung und schließlich die demokratische Ordnung zu zerstören. Die Kommunikation von „Fake-News“, setze voraus, die enthaltenen falschen Aussagen zu benennen, andernfalls fungierten auch öffentlich-rechtliche Medien als Verbreitungsorgane autoritärer Kräfte.
Der große Streifzug durch den Themenkomplex Meinungs- und Willensbildung und die Rolle der Zivilgesellschaft, der Medien und schließlich der Parteien zeigte sich als gleichermaßen vielfältig wie ergiebig. Eine Vertiefung einzelner Aspekte und Zusammenhänge als Fortsetzung des gemeinsam mit der Harald Christ Stiftung veranstalteten Symposiums stieß erkennbar auf Interesse. „Die Gesprächsreihe könnte kaum einen besseren Ausgangspunkt haben“, so der Stiftungsratsvorsitzende der Carlo-Schmid-Stiftung, Dr. Peter Kurz.
V.l.n.r.: Harald Christ, Prof. Dr. Christiane Heibach, Prof. Dr. Kai Gniffke, Dr. Peter Kurz, Prof. Dr. Annette Zimmer, Andreas Stoch MdL
V.l.n.r.: Prof. Dr. Christiane Heibach, Prof. Dr. Kai Gniffke, Prof. Dr. Annette Zimmer, Dr. Peter Kurz
Herzliche Einladung zum Symposium
„Meinungs- und Willensbildung als Aufgabe von Zivilgesellschaft, Medien und Parteien“.
Montag, 6. Oktober 2025, 18 Uhr bis ca. 20 Uhr,
Stuttgart, Haus der Katholischen Kirche, Eugen-Bolz-Saal, Königstraße 7.
Mit
Kai Gniffke, Intendant des Südwestrundfunks (SWR),
Prof. Dr. Christiane Heibach, Medien- und Kulturwissenschaftlerin, Universität Regensburg,
Prof. Dr. Annette Zimmer, Politikwissenschaftlerin, Universität Münster.
Die Carlo-Schmid-Stiftung darf Sie – in Zusammenarbeit mit der Harald Christ Stiftung für Demokratie und Vielfalt – herzlich zur genannten Veranstaltung einladen. Die massiven Veränderungen des öffentlichen Diskurses und der Kommunikationslandschaften und ihre Rückwirkungen auf Parteien, Medien und Zivilgesellschaft bedürfen der grundlegenderen Betrachtung – und der Reaktion.
Carlo Schmid konnte zum Zeitpunkt der Debatten um die Gestaltung des Grundgesetzes berechtigterweise von einer allgemeinen Öffentlichkeit ausgehen, in welcher durch eine glaubwürdige Argumentation und eine seriöse Information politische Parteien für vernunftorientierte Lösungen werben können. Daher auch sein Eintreten für die Verankerung der politischen Willensbildung als Aufgabe der Parteien im Grundgesetz (Art. 21 Abs.1 GG). Doch haben sich seither die Bedingungen stark gewandelt. Von einer einheitlichen Öffentlichkeit kann nicht einmal mehr als Konstrukt ausgegangen werden. Die Idee eines rationalen, deliberativen Diskurses, der Argumenten entscheidendes Gewicht beimessen soll, wie sie Habermas beispielgebend postuliert, ist selbst Gegenstand von wirkungsvollen, populistischen Angriffen. Parallel haben Parteien ihre Rolle auf das „Tagesgeschäft“ des Regierens und der dafür notwendigen Rekrutierung von Personal konzentriert. Parteien verzichten praktisch auf Aufklärung, Überzeugungsarbeit und eine längerfristige Gestaltung der Gesellschaft. Ihre Politik ist im Wesentlichen transaktional und „bedienend“ geworden.
In Institutionen der „Diskurs-Befähigung“ wie Medien, insbesondere dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind ähnliche Muster erkennbar. Und auch im vielschichtigen Kultursektor scheint die Anpassung an bereits bewährte Muster dominant geworden.
Doch bleibt der Anspruch von Schmid hochaktuell. Wie ist ihm aber unter den aktuellen Bedingungen gerecht zu werden?
Mit diesen Fragen will sich die Carlo-Schmid-Stiftung in einer Gesprächsreihe auseinandersetzen. Der Auftakt wird entscheidend unterstützt von der Harald Christ Stiftung, die die Sicherung der Demokratie und offenen Gesellschaft zu ihrem Thema gemacht hat und sich dabei insbesondere der Qualitätssicherung im Journalismus widmet.
Wir freuen uns, wenn wir mit Ihnen über diese grundlegenden Fragen der demokratischen Gesellschaft am Montag, 6. Oktober in Stuttgart ins Gespräch kommen können.
Um Anmeldung/Absage bis 19.9. wird gebeten. Anmeldungen bitte über folgenden Link:
https://eveeno.com/symposium-carlo-schmid-stiftung_25